Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. VERSANDBEDINGUNGEN
Der Versand aller Waren erfolgt auf Gefahr des Kunden. Alle unsere Verträge unterliegen den Bestimmungen der Incoterms 1990 + den Institute Cargo Clauses „All Risks“, den Institute War Clauses und den Institute Strikes, Riots and Civil Commotion Clauses.
2. HÖHERE GEWALT
Jeder Fall höherer Gewalt führt zur Aussetzung der Lieferfrist und begründet für den Kunden keinerlei Anspruch auf Vertragsauflösung oder Schadenersatz. Unterbrechungen der Rohstoffversorgung, Streik, Aussperrung und Feuer gelten stets als höhere Gewalt.
3. LIEFERUNGEN
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Alle Lieferfristen sind Richtwerte. Eine verspätete Lieferung berechtigt in keinem Fall zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadenersatzansprüchen. Die Sortimente sind so zu spezifizieren, dass wir die Bestellungen innerhalb der vorgesehenen Lieferfristen ausführen können.
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Die Liefermenge wird nur mit der üblichen Toleranz garantiert, so dass eine Abweichung von 5 % der Menge mehr oder weniger nicht als Mangel unsererseits angesehen werden kann.
4. Reklamationen und Rücksendungen
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Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind ungültig, wenn sie nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und per Einschreiben an unsere Adresse erfolgen oder wenn an der Ware irgendwelche Manipulationen vorgenommen wurden.
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Reklamationen wegen versteckter Mängel sind ungültig, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftreten der Mängel schriftlich und per Einschreiben an unsere Adresse erfolgen, unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 1648 des belgischen Zivilgesetzbuches. Die Haftung für versteckte Mängel ist in jedem Fall auf einen Zeitraum von einem Jahr ab Lieferdatum beschränkt.
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Unsere Haftung geht in keinem Fall über den Rechnungswert hinaus. Wir behalten uns das Recht vor, berechtigt beanstandete Ware zu ersetzen oder den Rechnungswert zu erstatten. Bei Auftragsarbeiten ist unsere Haftung auf den in Rechnung gestellten Auftragswert beschränkt.
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Ohne unsere vorherige Zustimmung und gemäß unseren Anweisungen dürfen keine Waren an uns zurückgesandt werden; diese Zustimmung beinhaltet keinerlei Haftungsanerkennung. Jede Rücksendung muss im Originalzustand erfolgen.
5. ZAHLUNG
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Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsdatum netto an unsere Geschäftsadresse zu zahlen.
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Für am Fälligkeitstag nicht bezahlte Beträge fallen von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 4 % über dem im Gesetz vom 02.08.2002 zur Bekämpfung von Zahlungsrückständen im Geschäftsverkehr genannten Satz an. Bleibt ein Betrag am Fälligkeitstag ganz oder teilweise unbezahlt, ohne dass hierfür ein triftiger Grund vorliegt, erhöht sich der ausstehende Saldo um 12 %. Dieser Zuschlag beträgt mindestens 50 € und höchstens 1.500 €, auch bei vereinbarter Kreditverlängerung und unbeschadet der Anwendung der oben genannten Zinsen.
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Unbeschadet des Risikos des Käufers hinsichtlich der Ware bleiben die verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer ist jedoch berechtigt, diese Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs an Dritte zu veräußern und zu liefern, vorausgesetzt, dass er uns auf unser Verlangen, solange er seine Schulden nicht vollständig beglichen hat, die ihm aus dieser Veräußerung gegen den Dritten zustehenden Forderungen abtritt. Der Verkaufserlös ist auf ein gesondertes Konto zu verbuchen. Der Käufer ist auch berechtigt, diese Waren umzuwandeln oder in neue Produkte einzubauen. In diesem Fall behalten wir uns das Eigentum an den Endprodukten vor, in die die verkauften Waren eingebaut oder vermischt werden. Der Käufer hat die Endprodukte getrennt zu lagern. Das Eigentum an diesen Produkten verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung der an den Käufer verkauften Waren bei uns. Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstermin ist der Käufer auf unsere erste Aufforderung zur Herausgabe der nicht weiterverkauften Waren verpflichtet. In diesem Fall werden etwaige Vorschüsse von uns erworben, um etwaige Verluste beim Weiterverkauf abzudecken.
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Wenn wir Zahlungsbedingungen erteilt haben oder der Käufer Wechsel akzeptiert hat, wird der volle Betrag aus jedem Vertrag automatisch und ohne gerichtliche Mahnung fällig, wenn eine Teilzahlung nicht eingehalten oder ein Wechsel nicht am Fälligkeitstag bezahlt wird.
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Wechsel oder Akzepte beinhalten weder einen Verzicht auf diese Bedingungen noch eine Novation.
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Sollte sich zwischen Vertragsabschluss und Zahlungstermin eine Veränderung des Verhältnisses zwischen dem Wert der Vertragsfremdwährung und dem Wert des Euro um 4 % oder mehr ergeben, sind wir berechtigt, die Vertragssumme entsprechend anzupassen.
6. AUSSETZUNG UND AUFLÖSUNG DES VERTRAGES – AUSDRÜCKLICHE AUFLÖSUNGSBEDINGUNG
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Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag (z. B. Zahlung) nicht nach, sind wir von Rechts wegen und ohne gerichtliche Aufforderung berechtigt, unsere Verpflichtungen auszusetzen oder die Verträge als aufgelöst zu betrachten. Ein per Einschreiben an den Käufer versandter Brief gilt als Nachweis für die Ausübung dieses Rechts.
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Sollte sich die Kreditwürdigkeit des Käufers aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und/oder anderen nachweisbaren negativen Ereignissen unserer Ansicht nach verschlechtern, behalten wir uns das Recht vor, vom Käufer die Stellung von Sicherheiten zu verlangen, die wir für angemessen erachten, um die vollständige Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen sicherzustellen. Diese Aufforderung kann vor oder nach Lieferung der gesamten oder eines Teils der Bestellung erfolgen. Kommt der Käufer einer angemessenen Forderung nach einer solchen Sicherheit nicht nach, sind wir berechtigt, unsere Verpflichtungen ganz oder teilweise auszusetzen oder laufende Verträge ganz oder teilweise zu kündigen.
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In allen Fällen, in denen der Vertrag durch Verschulden des Käufers aufgelöst und/oder annulliert wird, verpflichtet sich dieser, uns von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung als Entschädigung einen Verzugsbetrag in Höhe von 40 % des Vertragswertes zu zahlen.
7. AUFTRAGSARBEITEN
Es wird ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart, dass alle dem Kunden gehörenden Waren, die sich zu irgendeinem Zeitpunkt in unserem Lager oder unseren Werkstätten befinden, Gegenstand eines Pfandrechts zu unseren Gunsten sind, um die Zahlung unserer Kosten für die Verarbeitung der Waren des Kunden zu gewährleisten, einschließlich aller Waren, die möglicherweise bereits an den Kunden zurückgesandt wurden. Waren, die uns der Kunde später zur Verarbeitung liefert, gelten als Ersatz für bereits verarbeitete und an den Kunden gelieferte Waren. Alle vom Kunden zur Verarbeitung gelieferten Waren gelten als unteilbare Einheit, ungeachtet der Tatsache, dass die Waren in aufeinanderfolgenden Chargen verarbeitet werden.
8. ANWENDBARES RECHT – STREITIGKEITEN
Diese Bedingungen gelten für alle unsere Verträge unter Ausschluss etwaiger Bedingungen unseres Käufers. Es gilt belgisches Recht mit Ausnahme der Eigentumsvorbehaltsklausel. Für diese Klausel gilt das Recht des Landes, in dem der Käufer seinen Wohnsitz hat. Streitigkeiten aus unseren Verträgen werden den Gerichten des Bezirks Kortrijk (Belgien) oder nach unserer Wahl den Gerichten am Wohnsitz des Käufers vorgelegt.